AGB

AGB´s Produkt Help Free

der Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH

I Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen/Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Abweichend entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: „AG“ genannt) werden von Help nicht anerkannt. Die AGB von Help gelten auch dann, wenn Help in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung und/oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche/juristische Personen/rechtsfähige Personen Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen/selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche/selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II Vertragsschluss und Schriftform

  1. Die Angebote von Help sind freibleibend. Der AG ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Die Annahme der Bestellung ist nur dann wirksam, wenn Sie von Help innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung erbracht wird.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
  3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet Help dessen vollständigen Namen, Anschrift und die Kontaktdaten mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet, Help auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist eine Liste der Eigentümer zu überlassen.
  4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. umlegbare Kosten) und/oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegen-schaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhaltes notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

III Preise und Preiserhöhung

  1. Die Preise von Help sind EURO-Preise, wenn keine andere Währung angegeben ist. Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Help ist die jeweils gültige Preisliste, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Help behält sich das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die preisbindenden Faktoren (z.B. Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten) geändert haben, jedoch nicht mehr als einmal innerhalb des Vertragsjahres. Sollte die Steigerungsrate den Index der Kosten der Gesamtlebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland des Statistischen Bundesamts seit der letzten Preiserhöhung übersteigen, kann der AG, wenn er Verbraucher ist, den Wärmedienstvertrag innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung der Preisänderung durch Help zum Ende des Abrechnungsjahres kündigen, wobei der bisherige Preis Anwendung findet.

IV Lieferung/Leistungen/Lieferumfang

  1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Help schriftlich zugesagt worden sind. Help ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistung ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
  2. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von Help nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen, befreien Help für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten.

Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für Help unmöglich werden, so richten sich die Rechte des AG nach Ziffer VI. dieser AGB.

  1. Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen von Help ist, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Liefer- und Leistungspflichten von Help ruhen, solange der AG seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat.

Dies gilt nicht, wenn Help die Verzögerung selbst zu vertreten/zu verantworten hat.

  1. Kommt Help mit ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, so kann der AG entsprechende den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziffer X. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Gegenstand des Vertrages ist die Erstellung einer verbrauchab-hängigen Heizkostenabrechnung, gemäß dem abgeschlossenen Wärmedienstauftrag.
  3. Die Erstellung der sich aus den übertragenen Zählerständen von Help Rent ergebenen Jahresabrechnung erfolgt einmal jährlich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums.
  4. Der AG erhält für seine Unterlagen eine Gesamtabrechnung, sowie für jeden Nutzer eine Einzelabrechnung in elektronischer Form übermittelt. Die Weitergabe der Einzelabrechnungen an den Nutzer obliegt dem AG. Auf Wunsch des AG kann die Jahresabrechnung als Sonderleistung in Papiervariante erstellt werden und/oder auf dem passwortgeschützten Portalbereich zur Verfügung gestellt werden.

V Mitwirkungspflichten des AG

Nach den gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Heizkostenverordnung, AVB-Fernwärme, Neubaumietenverordnung) ist der AG für die vollständige Ausrüstung der Liegenschaft mit geeigneten Erfas-sungsgeräten sowie deren Inbetriebnahme verantwortlich. Um den Vertragszweck zu erfüllen ist der AG verpflichtet

- alle Daten und Informationen über die Liegenschaft, auch alle nachträglichen Veränderungen an derselben während der Vertrags-laufzeit, rechtzeitig schriftlich an Help mitzuteilen.

- alle zur Abrechnungserstellung erforderlichen Daten und Unterlagen die Help zur Erstellung der Heizkostenabrechnung benötigt, fristgerecht ins besondere unter Berücksichtigung der § 556 Abs. 3 BGB gesetzlich geregelten Abrechnungsfrist in der von Help vorgegebenen Form zu übermitteln. Spätestens jedoch vier Wochen nach zusätzlicher Auffor-derung von Help mitzuteilen.

- alle Entnahmestellen für Wärme und Wasser und/oder andere abzurechnende Leistungen vollzählig bekannt zu geben, um deren Aufnahme durch Help und die Erstellung einer technischen Doku-mentation zu ermöglichen, die nach den Vorgaben des AG den Zustand der Anlage zum Zeitpunkt der Aufnahme der Erfassungsgeräte, die Heizkörpergrößen sowie die Art und Anzahl der Heizkörper wiedergibt.

- bei Wärme- und Kältezähler den rechtlichen Anforderungen der Inbetriebnahme nachzukommen (Inbetriebnahme Protokoll).

- die von Help nach den Angaben des AG und dem von dem AG gefertigten zur Verfügung gestellten Grunddaten (Daten zur Hei-zungsanlage, der von Help vorgesehene Ablesezeitpunkt, Namen und Anzahl der Nutzer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Liegenschaft durch Help) hinsichtlich aller enthaltenen Daten zu prüfen sowie zu ergänzen. Der AG verpflichtet sich, diese fristgerecht nach Prüfung an die Firma Help zurück zu senden, um dadurch die Voraussetzungen für die von Help zu erbringenden Ablese- und Abrechnungsleistungen zu ermöglichen.

VI Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Help wird von der Leistungserbringung befreit, falls Help die Leis-tungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziffer X geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Sollte Help die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglichsein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Help zu beseitigen. Bis zu Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Help. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht nach ist Help berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Help bleiben hiervon unberührt.

VII Vertragsdauer

  1. Der Wärmedienstvertrag gilt für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.
  2. Der Wärmedienstvertrag verlängert sich bei einem AG, der Unter-nehmer ist, jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mindestens 6 Monate vor Beendigung des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Bei einem AG der Verbraucher ist, verlängert sich die Laufzeit in einem solchen Fall um ein Jahr, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Wird der Wärmedienstvertrag ordentlich zum Ende der Abrech-nungsperiode gekündigt, ist Help berechtigt, alle für diese Abrech-nungsperiode erforderlichen Leistungen noch zu erbringen.

VIII Vorzeitige Kündigung

  1. Eine vorzeitige Kündigung des Wärmedienstvertrages ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  2. Hat der AG die vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten, ist Help berechtigt, die restlichen Wärmedienstgebühren, die bis zum ordentlichen Ende des Vertrages angefallen wären, sofort fällig zu stellen und als Schadensersatz abzüglich einer banküblichen Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten.

IX Mängelhaftung

  1. Bei mangelhafter Leistung kann Help nachbessern. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herab-setzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, falls Help die Nach-besserung unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
  2. Help haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich ab Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung Help schriftlich anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Help nur, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Help schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadenser-satzansprüche jedoch nur entsprechend dem in Ziffer X. dieser AGB geregeltem Umfang.
  4. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Abrechnung, es sei denn, dass Help den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer X. dieser AGB.

XHaftungsausschluss

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, z.B.

- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen.

- bei sonstigen Schänden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver-letzung von Help oder einer vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen.

- bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) von Help oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet Help darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden.

- bei Schäden, wenn und so weit Help eine Garantie für die Beschaf-fenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vorsehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden. Selbstverständlich haftet Help in allen Fällen wo der Firma Help Arglist vorzuwerfen ist.

  1. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes wird hiervon nicht berührt.

XIRechtsnachfolge

  1. Geht wären der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft aufgrund von Verkauf oder eines anderen Grundes auf einen Dritten über, bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zwischen dem AG und Help bestehen. Der AG ist verpflichtet den Dritten auf den mit Help bestehenden Vertrag hinzuweisen und den Übergang unter Nennung der persönlichen Kontaktdaten des neuen AG unverzüglich Help schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Übernahme bedarf jedoch der schriftlichen Zustim-mung/Einwilligung von Help

XII Zahlungsbedingungen/Teilleistungen

  1. Rechnungen von Help sind sofort zahlbar nach Erhalt ohne Abzug. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von Help geleistet werden.
  2. Die Regelungen zum Zahlungsverzug des AG richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Weder Mitarbeiter von Help noch von beauftragten Dritten sind zu Entgegennahme von Bargeld berechtigt.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  5. Erlangt Help bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertrags-abschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist sie berechtigt, die Durchführung der von ihr geschuldeten Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgeblichen Gründe weggefallen sind.
  6. Werden Help Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Help nur zur Leistung Zug- um- Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 4 Wochen nicht nach, ist Help zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Teilleistungen, die Help gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie dem AG unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Sie sind in jedem Fall zulässig, wenn die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, vom dem AG zu vertreten sind. (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflicht).
  8. Help ist berechtigt, für die von Help bereits vor der Abrechnungs-erstellung erbrachte Leistung eine Rechnung zu erstellen.

XIII Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

  1. Auf dem Vertag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertage Gerichtsstand Esslingen zuständig. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Help wird die ihr vom AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteilt Help hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Datenschutzerklärung steht dem AG zum Download auf der Homepage zur Verfügung und kann jederzeit zusätzlich in den Geschäftsräumen eingesehen bzw. angefordert werden.

XIV Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH

Geschäftsbereich Help

Paul-Gerhardt-Str. 3

73730 Esslingen

August 2019

 

 

AGB´s Produkt Help Rent

der Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH

I Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen/Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Abweichend entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: „AG“ genannt) werden von Help nicht anerkannt. Die AGB von Help gelten auch dann, wenn Help in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung und/oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche/juristische Personen/rechtsfähige Personen Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen/selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche/selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II Vertragsschluss und Schriftform

  1. Die Angebote von Help sind freibleibend. Der AG ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Die Annahme der Bestellung ist nur dann wirksam, wenn Sie von Help innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung erbracht wird.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedürfen der schriftli-chen Form.
  3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet Help dessen vollständigen Namen, Anschrift und die Kontaktdaten mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet, Help auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist eine Liste der Eigentümer zu überlassen.
  4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. umlegbare Kosten) und/oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhaltes notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

III Preise

  1. Die Preise von Help sind EURO-Preise, wenn keine andere Währung angegeben. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Grundlage für Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Help ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

IV Lieferungen/Leistungen/Leistungsumfang

  1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Help schriftlich zugesagt worden sind. Help ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistung ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
  2. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von Help nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen, befreien Help für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten. Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für Help unmöglich werden, so richten sich die Rechte des AG nach Ziffer VI. dieser AGB.
  3. Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen von Help ist, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten umfas-send und rechtzeitig nachkommt. Die Liefer- und Leistungspflichten von Help ruhen, solange der AG seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn Help die Verzögerung selbst zu vertreten/zu verantworten hat.
  4. Kommt Help mit ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, so kann der AG entsprechende den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziffer X. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  5. Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung von Help unmöglich werden, richten sich die Rechte des AG nach Ziff. XI. dieser AGB.
  6. Kommt Help mit ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, kann der AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziff. XI. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  7. Der Mietvertrag umfasst die mietweise Überlassung und gegebenenfalls die Montage der im Vertrag aufgeführten Mietgegenstände für die vereinbarte Mietlaufzeit.
  8. Die von Help gelieferten Geräte entsprechen dem bei Vertragsschluss bzw. dem zum Zeitpunkt des nachträglichen Austausches jeweils geltenden Stand der Technik und gesetzlichen Vorschriften.
  9. Die gemieteten Geräte werden während der Dauer der Mietzeit durch Help funktionstüchtig gehalten und etwaige Mängel behoben, soweit sie auf natürlichen Verschleiß bei vertragsgemäßem Gebrauch zurückzuführen oder von Help zu vertreten sind.
  10. Nicht im Leistungsumfang erhalten und daher kostenpflichtig sind:

- Aufwände, die aufgrund nachträglich veränderter Einbaubedingungen und mangelhafter oder fehlender Funktion von Absperrorganen entstehen.
- Arbeiten zur Beseitigung von Schäden, die durch unsachgemäße Eingriffe und Bedienung sowie die Nichtbeachtung von Installations- und Bedienungsvorschriften notwendig werden.
- Aufwände, die durch falsche Betriebsbedingungen, Fremdkörper im Leistungsnetz oder Verschmutzung durch Magnetit notwendig werden.
- Aufwände, die durch eine vergebliche Anreiche des Kundendiensttechnikers zu einem mit dem AG vereinbarten Termin entstehen.
- Aufwände, einer vom AG in Auftrag gegebenen Geräteüberprüfung, die nicht zum Zeitpunkt der Ablesung stattfindet und auch nicht auf einer berechtigten Mängelanzeige beruht.
- Aufwände, die durch falsch dimensionierte Messausstattungen entstehen, und die von Help nicht zu vertreten sind.

Diese Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand und auf der Grundlage der jeweils geltenden Preisliste von Help in Rechnung gestellt.

  1. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, technische Vorschriften (z.B. Eichgültigkeitsdauer) oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Heizanlage einer wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
  2. Help ist berechtigt aber nicht verpflichtet auf eigene Kosten die Warmwasserzähler vor Ablauf der gesetzlichen Eichgültigkeitsdauer zusammen mit den Kaltwasserzählern routinemäßig zu tauschen.

V Mitwirkungspflichten des AG

Der AG ist verpflichtet,

a) Help vor Leistungserbringung alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen technischen Voraussetzungen über das Heiz- oder Installationssystem der betreffenden Liegenschaften schriftlich mitzuteilen sowie die erforderlichen Informationen zu geben und Auskünfte zu erteilen.
b) einen nachträglichen Austausch der Heizanlage oder Änderungen an derselben unverzüglich mitzuteilen.
c) während der Vertragslaufzeit auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
d) vor Montage die technischen Voraussetzungen für den Einbau der Verbrauchserfassungsgeräte der Firma Help herzustellen. Insbesondere müssen die Absperrventile voll funktionsfähig und die Einbauhülsen vorhanden sein. Sollte dies nicht gegeben sein, ist der dadurch entstehende Montagemehraufwand vom AG gemäß Preisliste der Firma Help zu tragen.
e) sofern diese auch mit der Montage/Demontage der Geräte beauftragt wurde, die Montagestelle frei zugänglich zu machen und die technischen Voraussetzungen für die Montage zu ermöglichen.
f) während der Laufzeit des Vertrages muss der AG den Zugang zum Gebäude sofern technisch erforderlich ermöglichen, wenn Wartungsarbeiten bzw. Kontrollarbeiten ausgeführt werden.
g) Der AG gestattet der Firma Help, die Anbringung eines Übertragungsgates in deren Räumen der Liegenschaft an technisch geeigneter Stelle. Der Anbringungsort wird nach Vorgaben der Firma Help gemeinsam festgelegt. Falls erforderlich gestattet der AG der Firma Help auch die Anbringung von Repeater in der Liegenschaft um die Sichere Übertragung der Zählerdaten zu ermöglichen. Der AG wird die benötigten Stromanschlüsse sowie den benötigten Strom während der Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung stellen.
h) durch Ihn Verursachten Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich innerhalb 5 Werktagen anzuzeigen.

VI Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Help wird von Ihrer Leistung frei, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziff. XI. dieser AGB geregeltem Umfang ausgeschlossen.
  2. Sollte Help die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Help zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Help. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist Help berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Help bleiben hiervon unberührt.

VII Mietgebühr, Fälligkeit, Anpassung und Vertragsbeendigung

  1. Die Mietgebühr wird jährlich im Voraus für ein Jahr erhoben. Die erste Gebühr wird nach Lieferung der Geräte fällig, alle weiteren Jahresmieten jeweils 12 Monate nach dem vorangegangenen Fälligkeitstermin. Sofern der AG und Help eine hiervon abweichende Regelung treffen (z.B. eine Anpassung der jährlichen Berechnung der jährlichen Berechnung an den von dem AG gewünschten Abrechnungszeitraum), ist Help in jedem Fall berechtigt, die Mieten für die vollen Jahre der vereinbarten Vertragslaufzeit zu verlangen.
  2. Der AG erhält über die Höhe der jährlichen Mietgebühren eine Rechnung. Besteht zwischen dem AG und Help ein Dienstleistungsvertrag, so wird Help umlagefähige Mietgebühren im Rahmen der jährlichen Kostenabrechnung ausweisen.
  3. Die Mietgebühren bleiben für die im Vertrag genannte Laufzeit unverändert. Help behält sich das Recht vor, danach die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die preisbildenden Faktoren (z.B. Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten) geändert haben. Die Preisänderungen werden mit der Vertragsverlängerung wirksam. Sie werden dem AG spätestens einem Monat vor Beginn der vier wöchigen Kündigungsfrist mittgeteilt, um ihm die rechtzeitige Ausübung seines Kündigungsrechts zu ermöglichen.
  4. Sofern Help die Rückgabe der Geräte wünscht, ist dies dem AG im Falle einer ordentlichen Vertragsbeendigung spätestens ein Monat zuvor, im Falle einer außerordentlichen Vertragsbeendigung binnen eines Monats schriftlich zu erklären. Andersfalls ist der AG nicht verpflichtet, die Geräte nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Sofern der AG die Geräte zurückgeben will, ist er verpflichtet, diese Help zu liefern. Wird Help vom AG mit der Demontage der Geräte beauftragt, trägt der AG die Kosten gemäß der Preisliste von Help zzgl. Fahrtkosten.
  5. Das Übertragungsgate ist nicht Bestandteil der Miete und bleibt während der gesamten Laufzeit Eigentum von Help. Nach Beendigung des Mietvertrages über die Funkzähler kann die Firma Help das Gate innerhalb von 4 Wochen aus der Liegenschaft entfernen, sollte es von der Firma Help nicht entfernt werden, geht es in das Eigentum des AG über.

Verbleiben die Geräte nach der Beendigung des Vertrages beim AG, verzichtet Help hiermit ab dem Zeitpunkt auf ihr Eigentum an den Geräten sowie auf die Geltendmachung möglicher hiermit verbundener Ansprüche und Rechte. Die Geltendmachung möglicher vor diesem Zeitpunkt entstandener Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt.

VIII Vertragsdauer und vorzeitige Kündigung

  1. Der Gerätemietvertrag Help Rent gilt 5 Jahre bei Warmwasserzählern, 6 Jahre bei Kaltwasserzählern und 10 Jahre bei Wärmemengenzählern.
  2. Der Mietvertrag verlängert sich bei einem AG, der Unternehmer ist, jeweils um die vereinbaret Laufzeit, wenn er nicht mindestens 6 Monate vor Beendigung des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Bei einem AG der Verbraucher ist, verlängert sich die Laufzeit in einem solchen Fall um 1 Jahr, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages des Help Rent ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  4. Hat der AG die vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten, ist Help berechtigt, die restlichen Mietgebühren, die bis zum ordentlichen Ende des Vertrages angefallen wären, sofort fällig zu stellen und als Schadensersatz abzüglich einer banküblichen Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten.

IX Montage

Sofern Help mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt) der Geräte beauftragt wird, gelten folgende Bestimmungen ergänzend:

  1. Leistungsumfang: Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung von Help.
  1. Montagetermin:
    1) Der mit dem AG vereinbarte Montagtermin wird von Help in geeigneter Form rechtzeitig bestätigt
    2) Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen und alle für die Montage erforderlichen Vorauszungen zu ermöglichen. Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen, gehen zu Lasten des AG.
  1. Haftung bei mangelhafter Montage
    1) Bei mangelhafter Leistung kann Help nach erfüllen (Nachbesserung oder Nachlieferung). Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, falls Help die Nacherfüllung unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
    2) Help haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung Help schriftlich anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Help nur, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Help schriftlich angezeigt werden.
    3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche jedoch nur entsprechend dem in Ziff. XI. der AGB geregelten Umfang.
    4) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Werkes, es sei denn, dass Help den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    5) Help haftet bei der Montage/Demontage von dem Übertragungsgate/den Repeatern und Zählern nicht für Schäden, die auf marode Bausubstanz oder Rückstände des Montagesystems zurückzufüh-rend sind.

X Mängelhaftung

  1. Help haftet bei Mängeln der Mietsache entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche sind jedoch entsprechend dem in Ziff. XI. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Help haftet ferner nicht, wenn ein Mangel darauf beruht, dass:
    - Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen von Help nicht beachtet worden sind.
    - der AG die Anlage eigenmächtig geändert oder durch Dritte ändern lassen oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.
    - Die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, überbeansprucht oder unsachgemäß behandelt wurde (hierunter fällt auch die Überschreitung der Leistungswerte).

XI Haftungsausschluss

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, z.B.
    - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen
    - bei sonstigen Schänden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder einer vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen.
    - bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht) von Help oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet Help darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden.
    - bei Schäden, wenn und so weit Help eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vorsehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden. Selbstverständlich haftet Help in allen Fällen wo der Firma Help Arglist vorzuwerfen ist.
  2. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes wird hiervon nicht berührt.

XII Rechtsnachfolge

  1. Geht wären der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft aufgrund von Verkauf oder eines andren Grundes auf einen Dritten über, bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zwischen dem AG und Help bestehen. Der AG ist verpflichtet den Dritten auf den mit Help bestehenden Vertrag hin zu weisen und den Übergang unter Nennung der persönlichen Kontaktdaten des neuen AG unverzüglich Help schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Übernahme bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung/Einwilligung von Help.

XIII Zahlungsbedingungen/Teilleistungen

  1. Rechnungen von Help sind sofort zahlbar nach Erhalt ohne Abzug. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von Help geleistet werden.
  2. Die Regelungen zum Zahlungsverzug des AG richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Weder Mitarbeiter von Help noch von beauftragten Dritten sind zu Entgegennahme von Bargeld berechtigt.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis berührt.
  5. Erlangt Help bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsabschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist sie berechtigt, die Durchführung der von ihr geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgebliche Gründe weggefallen sind.
  6. Werden Help Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Help nur zur Leistung Zug- um- Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 4 Wochen nicht nach, ist Help zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Teilleistungen, die Help gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie dem AG unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Sie sind in jedem Fall zulässig, wenn die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, vom dem AG zu vertreten sind (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflicht).
  8. Help ist berechtigt, für die von ihr bereits vor der Abrechnungserstellung erbrachte Leistung eine Rechnung zu erstellen.

XIV Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

  1. Auf dem Vertag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertage Gerichtsstand Esslingen zuständig. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist.
  3. Help wird die ihr von AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteil Help hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Datenschutzerklärung steht dem AG zum Download auf der Homepage zur Verfügung und kann jederzeit zusätzlich in den Geschäftsräumen eingesehen bzw. angefordert werden.

XV Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH
Paul-Gerhardt-Str. 3
73730 Esslingen

August 2019

 

 

AGB‘s Produkt Help Perfect

der Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH

I Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen/Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Abweichend entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: „AG“ genannt) werden von Help nicht anerkannt. Die AGB von Help gelten auch dann, wenn Help in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung und/oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche/juristische Personen/rechtsfähige Personen Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen/selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche/selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II Vertragsschluss und Schriftform

  1. Die Angebote von Help sind freibleibend. Der AG ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Die Annahme der Bestellung ist nur dann wirksam, wenn Sie von Help innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung erbracht wird.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedürfen der schriftlichen Form.
  3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet Help dessen vollständigen Namen, Anschrift und die Kontaktdaten mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet, Help auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist eine Liste der Eigentümer zu überlassen.
  4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. umlegbare Kosten) und/oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegen-schaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhaltes notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

III Preise und Preiserhöhung

  1. Die Preise von Help sind EURO-Preise, wenn keine andere Währung angegeben ist. Grundlage für die Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Help ist die jeweils gültige Preisliste, sofern nicht anders vereinbart. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Help behält sich das Recht vor, die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die preisbindenden Faktoren (z.B. Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Abgaben und sonstigen Lasten) geändert haben, jedoch nicht mehr als einmal innerhalb des Vertragsjahres. Sollte die Steigerungsrate den Index der Kosten des Gesamtlebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland der Statistischen Bundesamts seit der letzten Preiserhöhung übersteigen, kann der AG, wenn er Verbraucher ist, den Wärmedienstvertrag innerhalb von 2 Monaten nach Mitteilung der Preisänderung durch Help zum Ende des Abrechnungsjahres kündigen, wobei der bisherige Preis Anwendung findet.

IV Lieferung/Leistungen/Lieferumfang

  1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Help schriftlich zugesagt worden sind. Help ist berechtigt, sich zur Erbringung ihrer Dienstleistung ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
  2. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von Help nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streik, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen, befreien Help für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von ihren Leistungspflichten.
    Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung für Help unmöglich werden, so richten sich die Rechte des AG nach Ziffer X dieser AGB.
  3. Voraussetzungen für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen von Help ist, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Liefer- und Leistungspflichten von Help ruhen, solange der AG seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn Help die Verzögerung zu vertreten hat.
  4. Kommt Help mit ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, so kann der AG entsprechende den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziffer X. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  5. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung der Leistungen gemäß dem gewählten Baustein Basic, Klassik und Exklusiv. Die zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus der Vertragsanlage A (Leistungen des jeweiligen Bausteins).
  6. Die Jahresabrechnung erfolgt einmal jährlich nach dem Ende des Abrechnungszeitraums. Sofern Buchhaltungsleistungen im Mahnwesen beauftragt sind, erfolgen diese monatlich.
  7. Der AG erhält für seine Unterlagen eine Abrechnung für jeden Nutzer in elektronischer Form übermittelt. Die Weitergabe der Einzelabrechnun-gen an den Nutzer obliegt dem AG. Auf Wunsch des AG kann die Jahresabrechnung als Sonderleistung eine Papiervariante erstellt werden und/oder zur Verfügung gestellt werden über das passwortgeschützten Portalbereich.
  8. Der AG bestätigt, dass Help keine Überweisungsvollmacht erhalten bzw. Überweisungen im Namen des AG tätigen wird. Zusätzlich verpflichtet sich der AG Sammelüberweisungen dem AG zu schriftlich zu melden bzw. Einsicht in das elektronische Archiv zu gewähren. Help wird die Nutzung des Onlinearchives nur zur Richtigverbuchung der Konten verwenden, und diese an keinen Dritten an jemand sonstigen weiterrei-chen.
  9. Help verpflichtet sich, sobald bzw. wenn der Vertrag endet bzw. nicht verlängert werden sollte, alle elektronischen Kontoeinsichten der Liegen-schaft aus dem System zu löschen, sodass keinerlei Einsichtsmöglichkei-ten mehr bestehen.

V Mitwirkungspflichten des AG

Um den Vertragszweck zu erfüllen ist der AG verpflichtet:
- vor Beginn der Leistungen durch Help, alle Informationen zur Verfügung zu stellen die von Help zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten benötig werden. Der AG erhält hierzu ein Objekterfas-sungsbogen. Die benötigten Unterlagen richten sich nach dem gebuchten Paket (Basic, Classik und Exklusiv). Der AG verpflichtet sich den Objekterfassungsbogen mit den angeforderten Unterlagen innerhalb von vier Wochen an Help zu übersenden. Sollten Unterlagen auf Wunsch des AG durch Help erstellt und/oder bei dritten angefordert werden, so wird der hierfür entstehende Auftrag gemäß der Preisliste Help dem AG in Rechnung gestellt. 
- alle Daten und Informationen (z.B. Änderung von Verteilerschlüsseln, Teilungserklärungen, aktuelle Beschlusssammlung, schriftlich zugesagte Vereinbarungen mit Eigentümern)  über die Liegenschaft, auch alle nachträglichen Veränderungen an derselben während der Vertragslaufzeit, rechtzeitig schriftlich an Help Free mitzuteilen.
- nach jährlicher Aufforderung von Help rechtzeitig, insbesondere unter Berücksichtigung der in § 556 Abs. 3 BGB gesetzlich geregelten Abrechnungsfrist sowie auch einer von Help nach Vorliegen aller erforderlichen Daten benötigten Frist zur Abrechnungserstellung von sechs Wochen, sämtliche abzurechnenden Kosten sowie die Nutzerdaten für die jeweilige Abrechnungsperiode Help mitzuteilen.
- alle Geldkonten/Rücklagen vollständig und schriftlich für das abzurechnende Jahr zu übergeben und Einsicht (in elektronischer bzw. digitaler Form) zu gewähren, um deren Aufnahme durch Help und die Erstellung einer technischen Dokumentation zu ermöglichen, die nach den Vorgaben des AG den zum Zeitpunkt der Aufnahme der Verteilerschlüsseln und Kostenkonten sowie die Art und Anzahl der Rechnungen für das abzurechnende Jahr wiedergibt.
- die von Help gefertigten und dem AG zur Verfügung gestellten Grunddate.

(Daten zu Verteilerschlüsseln, Einheiten, Eigentümern, und der von Help vorgesehene Abrechnungszeitpunkt, Namen und Anzahl der Nutzer zum Zeitpunkt der Aufnahme der Liegenschaft durch Help) hinsichtlich aller enthaltenen Daten zu prüfen sowie zu ergänzen und diese nach seinem Einverständnis an Help zurück zu senden, um dadurch die Voraussetzungen für den von Help zu erbringenden Abrechnungsdiens-tes zu erfüllen.

VI Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Help wird von der Leistungserbringung befreit, falls ihr die Leis-tungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesem Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurück-zutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenser-satzansprüche sind gemäß dem in Ziffer X geregelten Umfang ausge-schlossen.
  2. Sollte Help die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Help zu beseitigen. Bis zu Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Help. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist Help berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Help bleiben hiervon unberührt.

VII Vertragsdauer

  1. Der Abrechnungsvertrag gilt für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit.
  2. Der Abrechnungsvertrag verlängert sich bei einem AG, der Unterneh-mer ist, jeweils um die vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mindestens 6 Monate vor Beendigung des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Bei einem AG der Verbraucher ist, verlängert sich die Laufzeit in einem solchen Fall um ein Jahr, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Wird der Abrechnungsvertrag ordentlich zum Ende der Abrech-nungsperiode gekündigt, ist Help nicht verpflichtet noch eine Jahresabrechnung zu erstellen.

VIII Vorzeitige Kündigung

  1. Eine vorzeitige Kündigung des Abrechnungsvertrags ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  2. Hat der AG die vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten, ist Help berechtigt, die restlichen Abrechnungsgebühren, die bis zum ordentlichen Ende des Vertrages angefallen wären, sofort fällig zu stellen und als Schadensersatz abzüglich einer banküblichen Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten.

IX Mängelhaftung

  1. Bei mangelhafter Leistung kann Help nachbessern. Sofern die Nachbesserung fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herab-setzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, falls Help die Nach-besserung unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
  2. Help haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich ab Abnahme, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung Help schriftlich anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Help nur, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Help schriftlich angezeigt werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
  3. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Schadenser-satzansprüche jedoch nur entsprechend dem in Ziffer X. dieser AGB geregeltem Umfang.
  4. Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme der Abrechnung, es sei denn dass Help den Mangel arglistig verschwiegen hat. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt Ziffer X. dieser AGB.

Haftungsausschluss

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, so etwa
    - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder vorsätzlichen oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen
    - bei sonstigen Schänden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtver-letzung von Help oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen.
    - bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalsflicht) von Help oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet Help darüber hinaus auch bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden.
    - bei Schäden, wenn und so weit Help eine Garantie für die Beschaf-fenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vorsehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden. Oder wenn Help Arglist vorzuwerfen ist.
  1. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

XI Rechtsnachfolge

  1. Geht wären der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft aufgrund von Verkauf oder eines andren Grundes auf einen Dritten über, bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zwischen dem AG und Help bestehen. Der AG ist verpflichtet den Dritten auf den mit Help bestehenden Vertrag hinzuweisen und den Übergang unter Nennung der persönlichen Kontaktdaten des neuen AG unverzüglich Help schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Übernahme bedarf jedoch der schriftlichen Zustim-mung/Einwilligung von Help

XII Zahlungsbedingungen und Teilleistungen

  1. Die Abrechnungsgebühr wird monatlich im Voraus für ein Monat erhoben. Die erste Gebühr wird nach Vertragsbeginn fällig. Es wird eine Dauerrechnung für das ganze Jahr erstellt. Der Geldeinzug mit schuldbefreiender Wirkung nur auf die auf der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von Help geleistet.
  2. Die Regelungen zum Zahlungsverzug des AG richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Weder Mitarbeiter von Help noch von beauftragten Dritten sind zu Entgegennahme von Bargeld berechtigt.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis berührt.
  5. Erlangt Help bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertrags-abschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist sie berechtigt, die Durchführung der von ihr geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgebliche Gründe weggefallen sind.
  6. Werden Help Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Help nur zur Leistung Zug- um- Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 4 Wochen nicht nach, ist Help zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Teilleistungen, die Help gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie dem AG unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Sie sind in jedem Fall zulässig, wenn die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, vom dem AG zu vertreten sind (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflicht).
  8. Help ist berechtigt, für die von ihr bereits erbrachten Leistungen vor Erstellung der Jahresabrechnung in Rechnung zu erstellen.

XIII Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

  1. Auf dem Vertag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertage Gerichtsstand Esslingen zuständig. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
  3. Help wird die ihr von AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteilt Help hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Datenschutzerklärung steht dem AG zum Download auf der Homepage zur Verfügung und kann jederzeit zusätzlich in den Geschäftsräumen eingesehen bzw. angefordert werden.

XIV Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH
Paul-Gerhardt-Str. 3
73730 Esslingen

August 2019

 

 

AGB‘s Produkt Help Protect

der Help Ihr Dienstleistungspartner Service und Software GmbH

I Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (künftig: „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Lieferungen/Leistungen zwischen den Vertragspartnern, soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist.
  2. Abweichende entgegenstehende AGB des Auftraggebers (künftig: „AG“ genannt) werden von Help nicht anerkannt. Die AGB von Help gelten auch dann, wenn Help in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren AGB abweichenden Bedingungen des AG die Leistung und/oder Lieferung an ihn vorbehaltlos erbringt.
  3. Unternehmer i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche/juristische Personen/rechtsfähige Personen Gesellschaften, die bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen/selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Verbraucher i.S.d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche/selbstständige Tätigkeit zugerechnet werden kann.

II Vertragsschluss und Schriftform

  1. Die Angebote von Help sind freibleibend. Der AG ist an seine Bestellung 4 Wochen gebunden, soweit ihm nicht ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, von dem er rechtswirksam Gebrauch macht. Die Annahme der Bestellung ist nur dann wirksam, wenn Sie on Help innerhalb von 4 Wochen schriftlich bestätigt oder eine dem Vertrag nach geschuldete Leistung erbracht wird.
  2. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Aufhebungen dieses Vertrages sowie dieser Formbestimmungen vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen bedürfen der schriftli-chen Form.
  3. Wenn der AG den Vertragsabschluss durch einen von ihm beauftragten Dritten vornehmen lässt, ist er verpflichtet Help dessen vollständigen Namen, Anschrift und die Kontaktdaten mitzuteilen. Wird ein Dritter für den AG tätig, ist er verpflichtet, Help auf Verlangen dessen Namen und Anschrift mitzuteilen. Bei einer Eigentümergemeinschaft ist eine Liste der Eigentümer zu überlassen.
  4. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, Verordnungen oder sonstigen Vorschriften (z.B. umlegbare Kosten) und/oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen der Liegenschaft eine wesentliche Änderung des bestehenden Vertragsinhaltes notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.

III Preise

  1. Die Preise von Help sind EURO-Preise, wenn keine andere Währung angegeben ist. Die Höhe der Umsatzsteuer richtet sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen.
  2. Grundlage für Berechnung der Lieferungen und Leistungen von Help ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültige Preisliste, sofern nichts anderes vereinbart ist.

IV Lieferungen/Leistungen/Leistungsumfang

  1. Leistungs- und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von Help schriftlich bestätigt wurden.
  2. Voraussetzung für die ordnungsgemäße Erfüllung der Lieferungen und Leistungen von Help ist, dass der AG seinen Mitwirkungspflichten umfassend und rechtzeitig nachkommt. Die Liefer- und Leistungspflichten von Help ruhen, solange der AG seine vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht erfüllt hat. Dies gilt nicht, wenn Help die Verzögerung zu vertreten hat.
  3. Help ist berechtigt, sich zur Erbringung Ihrer Dienstleistungen (z.B. Montage) ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.
  4. Nach Vertragsschluss eintretende außergewöhnliche Ereignisse wie etwa von Help nicht zu vertretende Betriebsstörungen, Streit, Energie- oder Rohstoffmangel sowie Änderungen von gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen oder behördlichen Maßnahmen, befreien Help für die Dauer der Störung und einer angemessenen Anlaufzeit von Ihren Leistungspflichten.
  5. Sollte aufgrund solcher Ereignisse die Leistung von Help unmöglich werden, richten sich die Rechte des AG nach Ziff. VI. dieser AGB.
  6. Kommt Help mit Ihrer Liefer- oder Leistungspflicht in Verzug, kann der AG entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind in dem in Ziff. XI. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  7. Der Mietvertrag umfasst die Mietweise Überlassung und gegebenenfalls die Montage der im Vertrag aufgeführten Mietgegenstände für die vereinbarte Mietlaufzeit.
  8. Die von Help gelieferten Geräte entsprechen dem bei Vertragsschluss bzw. dem zum Zeitpunkt des nachträglichen Austausches jeweils geltenden Stand der Technik und gesetzlichen Vorschriften.
  9. Die gemieteten Geräte werden während der Dauer der Mietzeit durch Help funktionstüchtig gehalten und etwaige Mängel behoben, soweit sie auf natürlichen Verschleiß bei vertragsgemäßem Gebrauch zurückzuführen oder von Help zu vertreten sind.
  10. Nicht im Leistungsumfang erhalten und daher kostenpflichtig sind:
    - Aufwände, die aufgrund nachträglich veränderter Einbaubedingungen entstehen.
    - Arbeiten zur Beseitigung von Schäden, die durch unsachgemäße Eingriffe und Bedienung sowie die Nichtbeachtung von Installations- und Bedienungsvorschriften notwendig werden.
    - Aufwände durch falsche Betriebsbedingungen notwendig werden.
    - Aufwände, die durch vergebliche Kundentermine des Kundendiensttechni-kers zu einem mit dem AG vereinbarten Termin entstehen.
    - Aufwände einer vom AG in Auftrag gegebenen Geräteüberprüfung, die nicht auf einer berechtigten Mängelanzeige beruhen.
    - Aufwände, die aufgrund falscher Betriebsbedingungen, Beschädigung, Kontamination durch Kondensat (zB. Fett-, Nikotin) notwendig werden.

Diese Leistungen werden nach dem tatsächlichen Aufwand und auf der Grundlage der jeweils geltenden Preisliste von Help in Rechnung gestellt.

  1. Sollte durch nachträgliche Änderungen von Gesetzen, technische Vorschriften oder durch den AG bedingte Änderungen der technischen Voraussetzungen einer wesentlichen Änderung des bestehenden Vertragsinhalts notwendig werden, sind die Vertragspartner berechtigt, eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Umstände zu verlangen.
  2. Dem AG wird eine zum Zeitpunkt der Rauchwarnmeldermontage eine kostenfreie, schriftliche Gebrauchsanweisung für die Rauchwarnmelder übergeben.

VMitwirkungspflichten des AG

Der AG ist verpflichtet,

a) vor Leistungserbringung alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung notwendigen Informationen schriftlich zur Verfügung zu stellen.
b) eine nachträgliche Veränderung der Raumsituation der Räume wo Rauchwarnmelder installiert waren oder zu installieren sind, unverzüglich mitzuteilen. Austausch der Heizanlage oder Änderungen an derselben unverzüglich mitzuteilen
c) während der Vertragslaufzeit auftretende Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
d) vor Montage die technischen Voraussetzungen für den Einbau der Rauchwarnmelder der Firma Help herzustellen. Sollte dies nicht gegeben sein, ist der dadurch entstehende Montagemehraufwand vom AG gemäß Preisliste der Firma Help zu tragen.
e) sofern diese auch mit der Montage/Demontage der Geräte beauftragt wurde, die Montagestelle frei zugänglich zu machen und die technischen Voraussetzungen für die Montage zu ermöglichen.
f) während der Laufzeit des Vertrages muss der AG den Zugang zum Gebäude sofern technisch erforderlich ermöglichen, wenn Wartungsarbeiten bzw. Kontrollarbeiten ausgeführt werden
g) Der AG gestattet der Firma Help, die Anbringung eines Übertragungsgates in deren Räumen der Liegenschaft an technisch geeigneter Stelle. Der Anbringungsort wird nach Vorgaben der Firma Help gemeinsam festgelegt. Falls erforderlich gestattet der AG der Firma Help auch die Anbringung von Repeatern in der Liegenschaft um die Sichere Übertragung der Zählerdaten zu ermöglichen.
Der AG wird die benötigten Stromanschlüsse sowie den benötigten Strom während der Vertragslaufzeit unentgeltlich zur Verfügung stellen.
h
) durch Ihn Verursachten Beschädigungen sind unverzüglich schriftlich innerhalb 5 Werktagen anzuzeigen

VI Leistungserschwernis und Unmöglichkeit

  1. Help wird von Ihrer Leistung frei, falls ihr die Leistungserbringung unmöglich wird. Der AG ist in diesen Fällen berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche sind gemäß dem in Ziff. XI. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Sollte Help die Leistungserbringung nur unter erschwerten, vom AG zu vertretenden Umständen möglich sein (z.B. wegen Verletzung seiner Mitwirkungspflichten), ist der AG verpflichtet, etwaige Hindernisse nach Aufforderung von Help zu beseitigen. Bis zur Beseitigung ruhen die Leistungspflichten von Help. Kommt der AG dieser Pflicht nicht fristgerecht nach, ist Help berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. den Vertrag zu kündigen. Weitergehende Rechte von Help bleiben hiervon unberührt.

VII Mietgebühr, Fälligkeit, Anpassung und Vertragsbeendigung

  1. Die Mietgebühr wird jährlich im Voraus für ein Jahr erhoben. Die erste Gebühr wird nach Lieferung der Geräte fällig, alle weiteren Jahresmieten jeweils 12 Monate nach dem vorangegangenen Fälligkeitstermin. Sofern der AG und Help eine hiervon abweichende Regelung treffen (z.B. eine Anpassung der jährlichen Berechnung der jährlichen Berechnung an den von dem AG gewünschten Abrechnungszeitraum), ist Help in jedem Fall berechtigt, die Mieten für die vollen Jahre der vereinbarten Vertragslaufzeit zu verlangen.
  2. Der AG erhält über die Höhe der jährlichen Mietgebühren eine Rechnung. Besteht zwischen dem AG und Help ein Dienstleistungsvertrag, so wird Help umlagefähige Mietgebühren im Rahmen der jährlichen Kostenabrechnung ausweisen.
  3. Die Mietgebühren bleiben für die im Vertrag genannte Laufzeit unverändert. Help behält sich das Recht vor, danach die Preise angemessen anzupassen, wenn sich die preisbildenden Faktoren (z.B. Lohn- und Materialkosten, Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen Lasten) geändert haben. Die Preisänderungen werden mit der Vertragsverlängerung wirksam. Sie werden dem AG spätestens einem Monat vor Beginn der vier wöchigen Kündigungsfristen mittgeteilt, um ihm die rechtzeitige Ausübung seines Kündigungsrechts zu ermöglichen.
  4. Sofern Help die Rückgabe der Geräte wünscht, ist dies dem AG im Falle einer ordentlichen Vertragsbeendigung spätestens ein Monat zuvor, im Falle einer außerordentlichen Vertragsbeendigung binnen eines Monats schriftlich zu erklären. Andersfalls ist der AG nicht verpflichtet, die Geräte nach Beendigung des Vertrages zurückzugeben. Sofern der AG die Geräte zurückgeben will, ist er verpflichtet, diese Help zu liefern. Wird Help vom AG mit der Demontage der Geräte beauftragt, trägt der AG die Kosten gemäß der Preisliste von Help zzgl. Fahrtkosten.
  5. Das Übertragungsgate ist nicht Bestandteil der Miete, und bleibt wären der Gesamten Laufzeit Eigentum von Help. Nach Beendigung des Mietvertrages über die Rauchwarnmelder kann die Firma Help das Gate innerhalb von 4 Wochen aus der Liegenschaft entfernen, sollte es von der Firma Help nicht entfernt werden, geht es in das Eigentum des AG über.
  6. Verbleiben die Geräte nach der Beendigung des Vertrages beim AG, verzichtet Help hiermit ab dem Zeitpunkt auf ihr Eigentum an den Geräten sowie auf die Geldendmachung möglicher hiermit verbundener Ansprüche und Rechte. Die Geldendmachung möglicher vor diesem Zeitpunkt entstandener Ansprüche und Rechte bleibt hiervon unberührt.

VIII Vertragsdauer und vorzeitige Kündigung

  1. Der Gerätemietvertrag Help Protect gilt 10 Jahre.
  2. Der Mietvertrag verlängert sich bei einem AG, der Unternehmer ist, jeweils um die vereinbaret Laufzeit, wenn er nicht mindestens 6 Monate vor Beendigung des Vertrages schriftlich gekündigt wird. Bei einem AG der Verbraucher ist, verlängert sich die Laufzeit in einem solchen Fall um 1 Jahr, sofern nicht individualvertraglich etwas anderes vereinbart ist.
  3. Eine vorzeitige Kündigung des Mietvertrages des Help Protect ist für die Vertragspartner nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes möglich.
  4. Hat der AG die vorzeitige Vertragsbeendigung zu vertreten, ist Help berechtigt, die restlichen Mietgebühren, die bis zum ordentlichen Ende des Vertrages angefallen wären, sofort fällig zu stellen und als Schadensersatz abzüglich einer banküblichen Abzinsung und möglicher ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem AG bleibt der Nachweis, dass kein Schaden oder ein Schaden in geringerem Umfang entstanden ist, vorbehalten

IX Montage

Sofern Help mit der Montage/Demontage (nachfolgend Montage genannt) der Geräte beauftragt wird, gelten folgende Bestimmungen ergänzend:

  1. Leistungsumfang:
    Die Montage umfasst den ordnungsgemäßen Einbau der Geräte entsprechend den anerkannten Regeln der Technik sowie der Montageanleitung von Help.
  2. Montagetermin:
    1) Der mit dem AG vereinbarte Montagtermin wird von Help in geeigneter Form rechtzeitig bestätigt
    2) Der AG ist verpflichtet, die Montagestelle/n frei zugänglich zu machen und alle für die Montage erforderlichen Vorauszungen zu ermöglichen. Zusatzkosten, die aufgrund der Verletzung dieser Pflichten anfallen, gehen zu Lasten des AG.
  3. Haftung bei mangelhafter Montage
    1) Bei mangelhafter Leistung kann Help nach erfüllen (Nachbesserung oder Nachlieferung). Sofern die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der AG nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Dies gilt auch, falls Help die Nacherfüllung unberechtigterweise ernsthaft und endgültig verweigert.
    2) Help haftet nur, sofern der AG, der Unternehmer ist, offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung Help schriftlich anzeigt. Bei Verbrauchern haftet Help nur, wenn offensichtliche Mängel innerhalb von 2 Wochen nach Abnahme Help schriftlich (§ 126 b BGB)  angezeigt werden.
    3) Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Schadensersatzansprüche jedoch nur entsprechend dem in Ziff XI. der AGB geregelten Umfang.
    4) Die vorgenannten Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres ab Abnahme des Werkes, es sei denn, dass Help den Mangel arglistig verschwiegen hat.
    5) Help haftet bei der Montage und Demontage von Rauchwarnmeldern nicht für Schäden, die auf Marode Bausubstanz oder Rückstände des Montagesystems zurückzuführend sind.

X Mängelhaftung

  1. Help haftet bei Mängeln der Mietsache entsprechend den gesetzlichen Regelungen. Schadensersatzansprüche sind jedoch entsprechend dem in Ziff. XI. dieser AGB geregelten Umfang ausgeschlossen.
  2. Help haftet ferner nicht, wenn ein Mangel darauf beruht, dass:
    - Einbauvorschriften oder Betriebsanleitungen von Help nicht beachtet worden sind.
    - der AG die Anlage eigenmächtig geändert oder durch Dritte ändern lassen oder einen Mangel selbst oder durch Dritte zu beseitigen versucht hat.
    - Die Anlage nicht ordnungsgemäß gewartet, überbeansprucht oder unsachgemäß behandelt wurde (hierunter fällt auch die Überschreitung der Leistungswerte).

XI Haftungsausschluss

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des AG, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nach gesetzlichen Regelungen zwingend gehaftet wird, z.B.
    - bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder vorsätzlicher oder fahrlässiger Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen
    - bei sonstigen Schänden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Help oder einer vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Help beruhen.
    - bei Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalsflicht) von Help oder deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, in diesem Fall jedoch nur für vertragstypische und vorhersehbare Schäden. Bei Verbrauchern haftet Help darüber hinaus bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf vertragstypische und unvorhersehbare Schäden.
    - bei Schäden, wenn und so weit Help eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen oder eine bestimmte Eigenschaft zugesichert hat, jedoch nur für vertragstypische und vorsehbare oder vom Zweck der Eigenschaftszusicherung erfasste Schäden. Selbstverständlich haftet Help in allen Fällen wo der Firma Help Arglist vorzuwerfen ist.
  2. Die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes wird hiervon nicht berührt.

XII Rechtsnachfolge

  1. Geht wären der Vertragslaufzeit das Eigentum an der Liegenschaft aufgrund von Verkauf oder eines andren Grundes auf einen Dritten über, bleiben die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag zwischen dem AG und Help bestehen. Der AG ist verpflichtet den Dritten auf den mit Help bestehenden Vertrag hin zu weisen und den Übergang unter Nennung der persönlichen Kontaktdaten des neuen AG unverzüglich Help schriftlich mitzuteilen.
  2. Die Übernahme bedarf jedoch der schriftlichen Zustimmung/Einwilligung von Help

 XIII Zahlungsbedingung/Teilleistungen

  1. Rechnungen von Help sind sofort zahlbar nach Erhalt ohne Abzug. Überweisungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf die in der Rechnung angegebenen Geschäftskonten von Help geleistet werden.
  2. Die Regelungen zum Zahlungsverzug des AG richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Weder Mitarbeiter von Help noch von beauftragten Dritten sind zu Entgegennahme von Bargeld berechtigt.
  4. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur möglich, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, im Übrigen ist sie ausgeschlossen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der AG nur geltend machen, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis berührt.
  5. Erlangt Help bei einem AG, der Unternehmer ist, nach Vertragsabschluss von Umständen Kenntnis, die eine Gefährdung der Gegenleistung begründen, ist sie berechtigt, die Durchführung der von ihr geschuldete Leistung solange zu verweigern, bis der AG entweder eine angemessene Sicherheit leistet oder die für die Verweigerung maßgebliche Gründe weggefallen sind.
  6. Werden Help Tatsachen bekannt, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des AG rechtfertigen, insbesondere eine Verschlechterung der Kreditwürdigkeit oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ist Help nur zur Leistung Zug- um- Zug oder gegen eine angemessene Sicherheitsleistung verpflichtet. Kommt der AG dieser Aufforderung zur Sicherheitsleistung trotz einer Nachfristsetzung von 4 Wochen nicht nach, ist Help zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Teilleistungen, die Help gesondert in Rechnung stellen kann, sind zulässig, soweit sie dem AG unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar sind. Sie sind in jedem Fall zulässig, wenn die Gründe, die der Leistung im Ganzen entgegenstehen, vom dem AG zu vertreten sind. (z.B. Verletzung seiner Mitwirkungspflicht).
  8. Help ist berechtigt, für die von ihr bereits vor der Abrechnungserstellung erbrachte Leistung eine Rechnung zu erstellen.

XIV Gerichtsstand, anwendbares Recht, Datenschutz

  1. Auf dem Vertag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
  2. Ist der AG Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertage Gerichtsstand Esslingen. Dasselbe gilt, wenn der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist.
  3. Help wird die ihr von AG übermittelten personenbezogenen Daten nur zur Erfüllung des beauftragten vertraglichen Zweckes erheben, speichern, verarbeiten und nutzen. Der AG erteil Help hierzu ausdrücklich sein Einverständnis. Die Datenschutzerklärung steht dem AG zum Download auf der Homepage zur Verfügung und kann jederzeit zusätzlich in den Geschäftsräumen eingesehen bzw. angefordert werden.

XV Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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Paul-Gerhardt-Str. 3
73730 Esslingen

August 2019

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